Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.01.2025
Eröffnungen
09.01.2025
Sonstiges
09.01.2025
Sonstiges
30.12.2024
Sonstiges
30.12.2024
Sonstiges
27.12.2024
Eröffnungen
27.12.2024
Sonstiges
14.11.2024
Sicherungsmaßnahmen
19.09.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
12.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.06.2020 bis zum 31.12.2020
17.08.2020
Neueintragungen